30.04.2020Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2

Das Bundesarbeitsministerium hat gemeinsam mit den Trägern der gesetzlichen Unfallhilfe einen bundesweit verbindlichen betrieblichen Standard zum Infektionsschutz entwickelt.
Der Arbeitsschutzstandard beschreibt die notwendigen zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten während der Corona-Pandemie, schreibt der bdo mit Verweis auf das Bundesarbeitsministerium und die DGUV. Es solle ein Beitrag geleistet werden, damit Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz die notwendige Sicherheit haben.
Konkret seien in dem Papier unter anderem folgende Maßnahmen aufgeführt:
- Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m, wenn dies nicht möglich ist, alternative Schutzmaßnahmen
- Büroarbeit nach Möglichkeit im Homeoffice
- ausreichende Möglichkeiten für Händehygiene zur Verfügung stellen
- Reinigungsintervalle der Sanitär- und Pausenräume anpassen
- Betriebliche Regelungen für Umgang mit Verdachtsfällen treffen (Beschäftigte mit Symptomen sind aufzufordern, umgehend das Betriebsgelände zu verlassen und für ärztliche Abklärung zu sorgen)
- Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung stellen, wenn Kontakt zu anderen Personen unvermeidbar ist
- Umfassende Kommunikation über eingeleitete Arbeitsschutzmaßnahmen sicherstellen
Den gesamten Katalog können Interessierte unten herunterladen.
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(Foto: bilderstoeckchen/stock.adobe.com)
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