30.10.2019Alleinhaftung nach Verstoß gegen Rechtsfahrgebot

Gerät jemand in den Gegenverkehr, haftet er – und zwar allein. Das musste der Fahrer eines Wohnmobils zur Kenntnis nehmen, als er mit einem Lkw kollidierte.
Das war im Fall passiert: Ein Wohnmobil geriet auf einer Landstraße in den Gegenverkehr und stieß mit einem Lkw zusammen. Die Versicherungen der Unfallteilnehmer zahlten jeweils die Hälfte des Schadens. Der Lkw-Fahrer wollte das nicht auch sitzen lassen: Er wolle seinen gesamten Schaden ersetzt haben, forderte er, schließlich habe er die Kollision nicht verhindern können, obwohl er ausgewichen sei.
Vor Gericht bekam der Lkw-Fahrer Recht. Der Fahrer des Wohnmobils sei allein schuld am Unfall. Er habe gegen das „grundlegende und wichtige“ Rechtsfahrgebot verstoßen. Das sei so gravierend, dass die Betriebsgefahr des anderen Unfallbeteiligten zurücktrete – auch wenn diese bei einem Lkw größer sei als bei einem Wohnmobil.
Landgericht Itzehoe
Aktenzeichen 3 O 41/19
(tc)
Copyright © 2021 busfahrermagazin.de
(Foto: Ralf Gosch/stock.adobe.com)
› Buskatalog
Mini, Midi, Maxi

Maße, Motor und Sitzplätze: In unserem Bus-Handbuch finden Sie garantiert den richtigen Bus für ihren Fuhrpark.

« Zurück | › An die Redaktion | › Artikel empfehlen |
Kommentare verfassen
Regelmäßig werden online verfasste Kommentare im BF veröffentlicht.
Um sich für eine Veröffentlichung zu qualifizieren, geben Sie bitte Ihren vollen Namen und unter den Kommentar Ihren Wohnort an. Herzlichen Dank!