31.08.2010Italien hat Null-Promille-Grenze für Busfahrer eingeführt

Mit dem 1. August 2010 ist in Italien ein Alkoholverbot für Berufskraftfahrer mit C-, D- oder E-Führerschein in Kraft getreten.

Die 0,5 Promille-Grenze gilt seither nur noch für andere Verkehrsteilnehmer.

Laut dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) starten die Geldbußen für Alkoholsünder bei 155 Euro und reichen bis zu 1.500 Euro, oftmals auch verbunden mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. (ah)


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